Bildungsscheck

Bildungsscheck – Neue Voraussetzungen –

Seit Anfang des Jahres gibt es neue Voraussetzungen für den Bildungsscheck in Nordrhein Westfahlen (NRW). Das Programm richtet sich nach wie vor sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen. Es gibt einen Anreiz, sich beruflich weiterzubilden. Gefördert werden wie bisher Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen. Das sind beispielsweise berufs- oder fachbezogene Weiterbildungen, Sprachkurse, EDV-Schulungen sowie fachübergreifende Kompetenzen.

Welche Bedingungen müssen sie für einen Bildungsscheck erfüllen?

Im betrieblichen Bereich darf der Arbeitnehmer, der gefördert werden soll, nicht mehr als 39.000 Euro Jahresbruttoeinkommen haben. Er muss in einem Unternehmen beschäftigt sein, das nicht mehr als 249 Mitarbeiter hat und nicht zum öffentlichen Dienst gehört. Wer den Bildungsscheck privat in Anspruch nehmen möchte, muss in einem Betrieb mit maximal 249 Beschäftigten arbeiten, und das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 30.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro) nicht überschreiten. Außerdem muss ein Pflichtkriterium vorliegen (Migrationshintergrund, kein Berufsabschluss, un- oder angelernt, älter als 50 Jahre, Zeitarbeitnehmer, befristet, geringfügig oder teilzeitbeschäftigt mit bis zu 20 Std.)

Wie hoch ist der Zuschuss bei einem Bildungsscheck?

Weiterbildungen werden sowohl im betrieblichen als auch im individuellen Bereich mit 50 Prozent, maximal 500 Euro, bezuschusst. Von der Förderung ausgeschlossen sind auszubildende, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Selbstständige, Freiberufler sowie Teilnehmer berufsbegleitender Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen.

Wofür kann man den Bildungsscheck einsetzen?

Die Kursgebühren oder -entgelte im Sinne des Bildungsschecks decken nur die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie ggfs. die Anmeldegebühren ab, nicht jedoch die Fahrtkosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder gesondert ausgewiesene teilnehmerbezogene Kosten für Lehr- und Lernmittel.

Die hier aufgeführten Bedingungen und Infos beziehen sich auf das Bundesland: Nordrhein-Westfahlen (NRW).

Hier können Sie in einem Schnelltest erfahren, ob Sie einen Bildungsscheck für sich oder als Unternehmen für Ihre Mitarbeiter/-innen erhalten können.

Wir stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen –  selbstverständlich kostenlos und unverbindlich –  aus, so dass für Sie keinerlei Behördengänge erforderlich werden. Setzen Sie sich am besten mit uns in Kontakt, wenn Sie Fragen dazu haben.