Bildungsurlaub Hessen

Für spezifische Informationen zu unserem Angebot Bildungsurlaub Hessen lesen Sie bitte hier: Bildungsurlaub Hessen bei der Academia Atlántika

Bildungsurlaub des Freistaates Hessen

Das Hessische Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) besagt, dass alle in Hessen beschäftigten Auszubildenden und Angestellte ein Anrecht auf eine Freistellung von der Arbeit haben. Die Freistellung dient nur zum Zwecke des Besuches einer Bildungsveranstaltung.
Was ist der Sinn dieser Maßnahme? Grundsätzlich dient die Förderung als Anstoß. Sie soll den Beschäftigten helfen, sich für die kontinuierliche aber stets wachsende Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fit zu machen.
Die Teilnahme an einem anerkannten Bildungsurlaubsseminar bringen den Auszubildenden und Beschäftigten einige Vorteile:
1) Das Aneignen neuer Inhalte für das eigene Berufsfeld.
2) Ausbauen der bereits vorhandenen Fähigkeiten.
3) Aufarbeiten neuer und alter beruflicher Kenntnisse

Das hessische Gesetzt erlaubt jede fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Anspruch erhöht oder verringert sich entsprechend je nach der regelmäßigen Arbeitszeit pro Woche. So kommt es darauf an wer in der Regel na mehr oder weniger als fünf Tage seiner Arbeit in der Woche nachgeht. Damit richtet sich der Bildungsurlaubsanspruch stets an die zu leistenden Wochenarbeitstagen.

Bildungsurlaub – Wer hat Anspruch und wer nicht?

Nicht jeder Beschäftigte hat einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dabei spielen einige Faktoren eine wichtige Rolle. So muss das Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen um überhaupt einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen zu können.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub für nachfolgende Gruppen:
– Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Alle in Hessen Beschäftigten, wohingegen der Wohnort keinerlei Rolle spielt
– Berufsschülerinnen und Berufsschüler: Diese werden während für die Zeit der Bildungsurlaubsdauer vom Berufsschulunterricht befreit
– Beschäftigte in Heimarbeit und/oder ihnen Gleichgestellte
– Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte
– Andere Personen: Diese müssen wirtschaftlich Abhängig vom Arbeitgeber sein und werden somit als arbeitnehmerähnliche Personen angesehen

Welche Veranstaltungen kann ich während des Berufsbildungsurlaubes besuchen?

Wichtig für eine Befreiung von der Berufsschule oder von der Arbeit ist die Art der Veranstaltung. Sie muss einen weiterbildenden Charakter aufweisen. Ansonsten wird die Veranstaltung als nicht relevant betrachtet und eine Befreiung ist nicht möglich.
Die Veranstaltung kann sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung dienen. Daneben erhalten hessische Beschäftigte einen Bildungsurlaub wenn es um den Kurs zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes geht.

Dauer des Bildungsurlaubes – Wie lange darf es dauern?

Hier ist es nicht möglich einen Bildungsurlaub über Wochen hinweg zu nehmen. Das Gesetz schreibt hier klare Richtlinien vor, wie lange die Bildungsmaßnahme maximal dauern darf. So muss die Veranstaltung entweder auf fünf aufeinander folgenden Tage stattfinden. Die zweite Möglichkeit besteht aus der Aufsplitterung dieser Tage auf zwei und drei Tagen. Diese müssen jedoch innerhalb von acht Wochen stattfinden.

Diese Einschränkungen gilt es zu Beachten

Die erste Einschränkung betrifft die Dauer des Bildungsurlaubes. Eine Inanspruchnahme ist nur im vollen Umfang möglich und nicht nur an einzelnen Tagen.
Nicht dem hessischen Bildungsurlaubsgesetz zugeordnet sind Richter/-innen, Beamten/-innen und Soldaten/-innen. Jedoch gelten für diese Personengruppen bestimmte Sonderregelungen. Diese sind der „Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst“ und der „Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen“ zu entnehmen.
Wer sich für eines der Module eines berufsbegleitenden Studiums entschieden hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Bildungsurlaub beantragen. Dieser wird jedoch nur anerkannt, wenn die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (kurz HBUG) einer Veranstaltung gewährleistet sind. Das heißt auch diese Veranstaltungen unterliegen in der Regel einer Dauer von fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Dabei muss das tägliche Arbeitsprogramm sechs Stunden aufweisen und der gesetzlichen Definition zur beruflichen Weiterbildung entsprechen.

Veranstaltungen – Wann liegt kein Bildungsurlaub vor?

Nicht jede Veranstaltung dient als Bildungsurlaub. Im Negativkatalog ist genau definiert wann eine Veranstaltung im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes kein Bildungsurlaub darstellt.
Bei diesen Fällen liegt kein Bildungsurlaub Hessen vor:
– Die Veranstaltung dient der Erholung oder Freizeitgestaltung
– Die Veranstaltung dient zur Gestaltung der privaten Lebensführung
– Die Veranstaltung dient im Rahmen der politischen Bildung ausschließlich bzw. überwiegend der privaten Allgemeinbildung (ausgenommen hiervon sind Ehrenamtsschulungen)
– Die Veranstaltung dient ausschließlich zur Schulung der betrieblicher Interessensvertretung
– Die Veranstaltung dient zur unmittelbaren Durchsetzung von verbands- oder parteipolitischer Ziele
– Die Veranstaltungsteilnahme von der Zugehörigkeit zu einer Partei, Gewerkschaft, Religionsgemeinschaft oder sonstigen Organisation bzw. Vereinigung abhängt (ausgenommen hiervon sind Ehrenamtsschulungen)

Ebenfalls nicht als Bildungsurlaub Hessen anerkannt werden Praktika, reine Prüfungen, Konferenzen, Kongresse, Messen, Kirchentage, reine Web- oder Online-Seminare und alle Studiengänge. Jedoch gilt für Online-Seminare eine Sonderregelung. Unter bestimmen Voraussetzungen nach dem § 12 Abs. 2 HBUG können Online stattfindende Seminare anteilig als Bildungsurlaub genehmigt werden.
Ein Sprachurlaub in Spanien stellt einen Bildungsurlaub dar, solange er der Weiterbildung der erforderlichen Sprachkenntnisse für die tägliche Arbeit dient.

Antragsablauf und Genehmigungsverfahren

Dem Arbeitgeber muss zwingend mindestens sechs Wochen vor dem Beginn des Seminares ein schriftlich ausgefüllter Freistellungsantrag vorgelegt werden.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

1) Anmeldebestätigung des Veranstalters
2) Nachweis der Seminaranerkennung als Bildungsurlaub durch die hessische Anerkennungsbehörde oder der Behörde eines anderen Bundeslandes. Hier wird empfohlen eine Kopie des behördlichen Anerkennungsbescheides des Veranstalters anzufügen.
3) Seminarprogramm: Diesem muss die Zielgruppe, die Lerninhalte und –ziele sowie der zeitliche Ablauf zu entnehmen sein

Voraussetzungen für die Anerkennung der Veranstaltung durch die Träger
Wie bereits mehrfach erwähnt, eignen sich nicht alle Veranstaltungen für einen Bildungsurlaub. Deshalb werden durch die Träger nur Veranstaltungen anerkannt wenn diese folgende Voraussetzungen erfüllen:

– Arbeitsschwerpunkt des Seminaranbieters ist Bildungsarbeit
– Seminaranbieter verfügt über die erforderlichen organisatorischen und personellen Ausstattungen um Bildungsveranstaltungen überhaupt anbieten zu können (§ 9 Abs. 4 Satz 1 HBUG)
– Inhalte der Bildungsveranstaltung und Ziele des Anbieters unterliegen der Verfassung des Landes Hessen (§ 9 Abs. 4 Satz 2 HBUG) und der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Anerkennung für eine Veranstaltung als Bildungsurlaub unterliegt nicht den Beschäftigten selbst. Aus diesem Grunde müssen interessierte Veranstalter vor der Durchführung immer nach der Trägeranerkennung in Hessen fragen. Nur diese kann Auskunft über die gültige Rechtslage zum Bildungsurlaub in Hessen geben. Wir als Sprachurlaub Anbieter besitzen über die Anerkennung als Bildungsurlaub.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu die Ausbildungsvergütung bzw. das Arbeitsentgelt während des Bildungsurlaubes fortzuzahlen. Der Beschäftigte trägt die anfallenden Seminargebühren jedoch selbst.
Erfolgt die Teilnahme an einem anerkannten Seminar zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes übernimmt das Land Hessen für die Freistellung des Beschäftigten das fortgezahlte Entgelt. Die Erstattung erfolgt seit der Novellierung des Gesetzes zum 01.01.2018 in der tatsächlichen Höhe während der Freistellungszeit gezahlten Entgelts (ohne Sonderzahlungen und Zulagen).
Zudem ist es seit dem 01.01.2018 möglich, die Erstattung des Arbeitsentgelts an Klein- und Kleinstbetrieb zu ermöglichen. In der Regel sind dort maximal 20 Personen beschäftigt.

Eine Erstattung erfolgt immer auf Antrag für die Hälfte des fortgezahlten Entgelts (täglich) während des Zeitraumes der Beschäftigtenfreistellung zur Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung und der politischen Bildung.